Was ist die Betriebliche
Altersvorsorge? Die
Betriebliche Altersvorsorge
ist eine weitere
Unterstützung im
Alter, den die staatliche
Altersvorsorge wird die
Lebensstandards der
künftigen Generation nicht
mehr vollständig erfüllen
können. Die Betriebliche
Altersvorsorge hat mehrere
Vorteile aber vor allem wird
sie steuerlich gefördert und
ist eine weitere optimale
Absicherung.
Für was braucht der
Arbeitnehmer eine
Betriebliche Altersvorsorge?
Wenn der Arbeitnehmer bei
seinem Arbeitgeber eine
Betriebliche Altersvorsorge
abschließt ergänzt er damit
die gesetzlich, staatliche
Rente. Im Gegensatz zu einer
privaten Rentenversicherung
kann man die Betriebliche
Altersvorsorge mit
Jährlichen Sonderzahlung,
wie zum Beispiel Urlaubs-
und Weihnachtsgeld bezahlen.
Für den Arbeitnehmer kommen
so keine weiteren Kosten zu
Stande und er hat eine
weitere Absicherung im hohen
Alter. Denn es ist ganz
einfach zu sagen mit der
normalen Staatlichen Rente
kann man heute einfach nicht
mehr auskommen.
Warum sollte der
Arbeitnehmer mehrere
Versicherungen bei der
Betrieblichen Altersvorsorge
miteinander vergleichen? Und
warum lohnt sich ein
Vergleich der Betrieblichen
Altersvorsorge? Hier ist es
wie bei jedem Abschluss
eines Vertrages. Ob es nun
ein Bausparvertrag, ein
Kredit oder eben eine
Betriebliche Altersvorsorge
ist. Es ist sehr wichtig
dass man immer mehrere
Versicherungsanbieter
miteinander vergleicht. Denn
je nach
Versicherungsanbieter sind
die Konditionen und die
Laufzeit sehr
unterschiedlich. Nur wer
mehrere Versicherungen
miteinander vergleicht kann
bares Geld sparen und kann
im Alter mehr Rente
bekommen. Bei einer
Betrieblichen Altersvorsorge
lohnt sich ein
Versicherungsvergleich auf
alle Fälle. Nur wer sich
Zeit nimmt und mehrere
Versicherungen miteinander
vergleicht, muss weniger
bezahlen und bekommt im
Alter mehr ausbezahlt.
Wie viele Formen der
Betrieblichen Altersvorsorge
gibt es und was beinhalten
sie?
Bei der Betrieblichen
Altersvorsorge gibt es fünf
verschiedene Formen für die
Abschließung des Vertrages.
Man teilt sie ein in die
folgenden Formen:
Direktzusage,
Direktversicherung,
Pensionskasse, Pensionsfonds
und Unterstützungskasse.
Direktzusage:
Bei der Direktzusage handelt
es sich um die
weitverbreitetste Form der
Betrieblichen
Altersvorsorge. Hierbei
verpflichtet sich der
Arbeitgeber nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses den
Arbeitnehmer und seine
Angehörigen
Versorgungsleistungen zu
gewähren. Diese
Rentenversorgung wird vom
Betrieb getragen.
Direktversicherung:
Bei der Direktversicherung
handelt es sich um eine
besondere Form der
Lebensversicherung. Diese
Versicherung wird vom
Arbeitgeber für den
Arbeitnehmer abgeschlossen.
Die Versicherung kann an den
Arbeitnehmer und an die
Angehörigen ausbezahlt
werden. Die
Direktversicherung
unterliegt strengen
Anlagenbeschränkungen und
kann nur zu einem geringen
Teil in Aktien investiert
werden. Das Risiko wird
somit verringert allerdings
werden die
Rendite-Möglichkeiten
ebenfalls eingeschränkt.
Pensionskasse:
Bei dieser Form der
Betrieblichen Altersvorsorge
ist der Arbeitnehmer ein
Mitglied der
Versorgungseinrichtung. Die
Pensionskasse wird immer von
mehreren Unternehmen
gleichzeitig getragen.
Allerdings sind
Pensionskassen in der
Politik stark reglementiert.
Pensionsfonds:
Bei den Pensionsfonds ist es
ebenfalls wie bei den
Pensionskassen, sie
übernehmen für den
Arbeitgeber die Betriebliche
Altersvorsorge. Im Gegensatz
zu der Direktversicherung
ist es aber erlaubt einen
hohen Teil in Aktien und bis
zu 30 % in Fremdwährungen zu
investieren. Das heißt so
viel wie, das die spätere
Rente abhängig von der
Kapitalrendite ist, was
somit auch ein gewisses
Risiko birgt. Passiert im
schlimmsten Fall ein
Kapitalverlust so muss der
Arbeitgeber zumindest für
die eingezahlten Beträge
gerade stehen.
Unterstützungskasse:
Bei der Unterstützungskasse
handelt es sich um eine
rechtliche selbstständige
Einrichtung. Dieser Form der
Betrieblichen Altersvorsorge
wird von einem oder mehreren
Betrieben getragen und man
könnte sagen sie verwaltet
somit als verlängerter Arm
der Betriebe die
Versorgungsleistungen. Die
Unterstützungskasse
unterliegt nicht der
Aufsicht der Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht
und kann somit das
eingezahlte Kapital frei
investieren.
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