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Betriebliche Altersvorsorge

Direktzusage > Direktversicherung  >  Pensionskasse  >  Pensionsfonds > Unterstützungskasse 
       
Was ist die Betriebliche Altersvorsorge? Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine weitere Unterstützung im Alter, den die staatliche Altersvorsorge wird die Lebensstandards der künftigen Generation nicht mehr vollständig erfüllen können. Die Betriebliche Altersvorsorge hat mehrere Vorteile aber vor allem wird sie steuerlich gefördert und ist eine weitere optimale Absicherung.

Für was braucht der Arbeitnehmer eine Betriebliche Altersvorsorge? Wenn der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine Betriebliche Altersvorsorge abschließt ergänzt er damit die gesetzlich, staatliche Rente. Im Gegensatz zu einer privaten Rentenversicherung kann man die Betriebliche Altersvorsorge mit Jährlichen Sonderzahlung, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlen. Für den Arbeitnehmer kommen so keine weiteren Kosten zu Stande und er hat eine weitere Absicherung im hohen Alter. Denn es ist ganz einfach zu sagen mit der normalen Staatlichen Rente kann man heute einfach nicht mehr auskommen.

 

Warum sollte der Arbeitnehmer mehrere Versicherungen bei der Betrieblichen Altersvorsorge miteinander vergleichen? Und warum lohnt sich ein Vergleich der Betrieblichen Altersvorsorge? Hier ist es wie bei jedem Abschluss eines Vertrages. Ob es nun ein Bausparvertrag, ein Kredit oder eben eine Betriebliche Altersvorsorge ist. Es ist sehr wichtig dass man immer mehrere Versicherungsanbieter miteinander vergleicht. Denn je nach Versicherungsanbieter sind die Konditionen und die Laufzeit sehr unterschiedlich. Nur wer mehrere Versicherungen miteinander vergleicht kann bares Geld sparen und kann im Alter mehr Rente bekommen. Bei einer Betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich ein Versicherungsvergleich auf alle Fälle. Nur wer sich Zeit nimmt und mehrere Versicherungen miteinander vergleicht, muss weniger bezahlen und bekommt im Alter mehr ausbezahlt.

Wie viele Formen der Betrieblichen Altersvorsorge gibt es und was beinhalten sie?
Bei der Betrieblichen Altersvorsorge gibt es fünf verschiedene Formen für die Abschließung des Vertrages. Man teilt sie ein in die folgenden Formen: Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse.

Direktzusage:
Bei der Direktzusage handelt es sich um die weitverbreitetste Form der Betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmer und seine Angehörigen Versorgungsleistungen zu gewähren. Diese Rentenversorgung wird vom Betrieb getragen.

Direktversicherung:
Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Lebensversicherung. Diese Versicherung wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen. Die Versicherung kann an den Arbeitnehmer und an die Angehörigen ausbezahlt werden. Die Direktversicherung unterliegt strengen Anlagenbeschränkungen und kann nur zu einem geringen Teil in Aktien investiert werden. Das Risiko wird somit verringert allerdings werden die Rendite-Möglichkeiten ebenfalls eingeschränkt.

Pensionskasse:
Bei dieser Form der Betrieblichen Altersvorsorge ist der Arbeitnehmer ein Mitglied der Versorgungseinrichtung. Die Pensionskasse wird immer von mehreren Unternehmen gleichzeitig getragen. Allerdings sind Pensionskassen in der Politik stark reglementiert.

 

Pensionsfonds:
Bei den Pensionsfonds ist es ebenfalls wie bei den Pensionskassen, sie übernehmen für den Arbeitgeber die Betriebliche Altersvorsorge. Im Gegensatz zu der Direktversicherung ist es aber erlaubt einen hohen Teil in Aktien und bis zu 30 % in Fremdwährungen zu investieren. Das heißt so viel wie, das die spätere Rente abhängig von der Kapitalrendite ist, was somit auch ein gewisses Risiko birgt. Passiert im schlimmsten Fall ein Kapitalverlust so muss der Arbeitgeber zumindest für die eingezahlten Beträge gerade stehen.

Unterstützungskasse:
Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtliche selbstständige Einrichtung. Dieser Form der Betrieblichen Altersvorsorge wird von einem oder mehreren Betrieben getragen und man könnte sagen sie verwaltet somit als verlängerter Arm der Betriebe die Versorgungsleistungen. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und kann somit das eingezahlte Kapital frei investieren.

Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen: Die Informationen dieser Seite können Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten.