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Die Krankenversicherung ist
die wichtigste Versicherung
für jeden Bürger. Sie
bezahlt dem Versicherten die
vereinbarten Kosten für die
Wiederherstellung der
Gesundheit. Die Kosten einer
Krankheit können so hoch
sein, dass der Bürger ohne
Versicherung diese oft nicht
aufbringen kann.
Seit Juli 2007 besteht in
Deutschland
Krankenversicherungspflicht.
Für den
Krankenversicherungsschutz
gibt es zwei Möglichkeiten.
Das sind die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV)
und die Private
Krankenversicherung (PKV).
Etwa 86 % der Bevölkerung
sind in der Gesetzliche Kranken-versicherung
versichert. Alle
Arbeitnehmer und
Angestellten, die mit ihrem
Jahreseinkommen unter einer
bestimmten
Beitragsbemessungsgrenze
liegen (2007 sind das 47700
€ brutto) müssen sich
gesetzlich
Krankenversichern. Die
anderen dürfen sich eine PKV
wählen.
Der Beitrag zur Gesetzlichen
Krankenversicherung wird
prozentual vom Einkommen
erhoben. Etwa 50 % zahlt der
Arbeitgeber dazu. Als
Obergrenze für die
Beitragserhebung gilt 2007
ein Bruttoeinkommen von
42750 € im Jahr. Die
Beitragshöhe ist bei den
einzelnen Kassen
unterschiedlich und liegt
zwischen 11% und 16%.
Die Leistungen der
Gesetzliche
Krankenversicherung richten
sich nach einem
einheitlichen
Leistungskatalog und sind
für alle Gesetzliche
Krankenversicherungen
bindend. In der Regel
handelt es sich um
Basisleistungen mit
teilweisen Zuzahlungen.
Leistungen, die nicht im
Katalog enthalten sind
(Brille, teurer Zahnersatz
usw.) werden nicht bezahlt.
Auch für Medikamente müssen
teilweise Zuzahlungen
erfolgen. Einige gesetzliche
Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, wo bei
Erfüllung bestimmter
Kriterien die Zuzahlungen
wegfallen können.
Geringverdienende
Familienangehörige und
Kinder ohne Einkommen können
in der Gesetzliche
Krankenversicherung
beitragsfrei über den
Hauptverdiener mit
versichert werden.
In Deutschland gibt es etwa
noch 240 Gesetzliche
Krankenversicherungen. Unter
Beachtung der
Kündigungsfristen (in der
Regel 3 Monate) kann der
Versicherungsnehmer zwischen
diesen Krankenkassen frei
wählen. Erfolgt eine
Beitragserhöhung, dann
entfällt die
Kündigungsfrist. Einige
Gesetzliche
Krankenversicherungen sind
für bestimmte Berufsgruppen
zugeschnitten
(Landwirtschaft, Seefahrer)
und manche sind nur regional
vertreten. Wer als
Arbeitnehmer oder
Angestellter über der
Beitragsbemessungsgrenze
liegt, bzw. anderen
Berufsgruppen angehört, kann
sich privat
Krankenversichern.
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu dem Thema Private Krankenversicherung.
Der Versicherungsbeitrag der
Private
Krankenversicherungen
richtet sich nach dem
gewünschten Tarif, dem Alter
und Geschlecht des
Versicherers, sowie dem
Gesundheitszustand. Mit
jedem Antrag ist ein
Gesundheitsbogen
auszufüllen. Bei
Arbeitnehmern zahlt auch
hier der Arbeitgeber ca. 50
% dazu.
Die Leistungen der Private
Krankenversicherung sind
wesentlich umfangreicher als
in der GKV. Der Versicherer
kann selbst bestimmen,
welche Leistungen er
abschließen möchte. Von
normaler Basisabsicherung
mit Zuzahlungen bis zu
Sonderleistungen ohne
Zuzahlung, oder Chefarztbehandlung im
Krankenhaus, ist alles
versicherbar. Auch
alternative
Behandlungsmethoden können
mit eingeschlossen werden.
Eine beitragsfreie
Mitversicherung von
Familienangehörigen ist in
der Private
Krankenversicherung nicht
möglich. Jeder Versicherer
muss einen eigenen Vertrag
abschließen und dafür
Beiträge zahlen. Da das
Eintrittsalter des
Versicherungsnehmers einen
großen Einfluss auf die
Beitragshöhe hat, sollte die
Wahl zur Private Kranken-versicherung schon
in jungen Jahren erfolgen.
Auch gesundheitliche Risiken
gibt es bei jüngeren
Personen kaum.
Bei gleicher Absicherung
kann die Beitragshöhe
zwischen den einzelnen
Anbieter sehr
unterschiedlich sein. Ein
Versicherungsvergleich ist
unbedingt zu empfehlen. Sehr
einfach und bequem ist das
von zu Hause am Computer
möglich. In der
entsprechenden Tabelle
werden die gewünschten Daten
eingetragen und die
günstigsten Anbieter sind
sofort aufgelistet.
Der Wechsel zwischen den
Private
Krankenversicherungen ist
bei Beachtung der
Kündigungsfrist problemlos
möglich. Er sollte genau
geprüft werden, weil beim
Wechsel das neue höhere
Eintrittsalter und
eventuelle gesundheitliche
Risiken zu einem höheren
Beitrag führen können.
Auch der Wechsel von der
Gesetzliche
Krankenversicherung zur
Private Krankenversicherung
ist bei Erfüllung der
Kriterien immer möglich. Ein
umgekehrter Wechsel zur
Gesetzliche
Krankenversicherung ist bis
55 Jahre kaum noch und
darüber überhaupt nicht mehr
möglich. Die PKV sind
verpflichtet bei Problemen
Basistarife anzubieten, wo
die Leistungen ähnlich sind
wie in der Gesetzliche
Krankenversicherung sind.
Mitglieder von Gesetzliche
Krankenversicherung können
über private
Krankenzusatzversicherungen
ähnliche Leistungen erhalten
wie Privatpatienten. Viele
Gesetzliche Krankenkassen
bieten heute entsprechende
private Zusatztarife der
Private Krankenversicherung
mit an. Das sollte besonders
für teuere Zuzahlungen
(Brille, Zahnersatz) in
jungen Jahren geprüft
werden. Hier noch ein Tipp für alle Jobsuchenden diesen Bereiches: http://www.stellenangebote-forum.de
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