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    Krankenversicherung  -  Private Altersvorsorge  -  Betriebliche Altersvorsorge  -  Private Absicherung

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung > Gesetzliche Krankenversicherung > Krankenzusatzversicherung > Reiseversicherung


Die Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden Bürger. Sie bezahlt dem Versicherten die vereinbarten Kosten für die Wiederherstellung der Gesundheit. Die Kosten einer Krankheit können so hoch sein, dass der Bürger ohne Versicherung diese oft nicht aufbringen kann.

Seit Juli 2007 besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht.
Für den Krankenversicherungsschutz gibt es zwei Möglichkeiten. Das sind die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Etwa 86 % der Bevölkerung sind in der Gesetzliche Kranken-versicherung versichert. Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die mit ihrem Jahreseinkommen unter einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze liegen (2007 sind das 47700 € brutto) müssen sich gesetzlich Krankenversichern. Die anderen dürfen sich eine PKV wählen.

 

Der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird prozentual vom Einkommen erhoben. Etwa 50 % zahlt der Arbeitgeber dazu. Als Obergrenze für die Beitragserhebung gilt 2007 ein Bruttoeinkommen von 42750 € im Jahr. Die Beitragshöhe ist bei den einzelnen Kassen unterschiedlich und liegt zwischen 11% und 16%.

Die Leistungen der Gesetzliche Krankenversicherung richten sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog und sind für alle Gesetzliche Krankenversicherungen bindend. In der Regel handelt es sich um Basisleistungen mit teilweisen Zuzahlungen. Leistungen, die nicht im Katalog enthalten sind (Brille, teurer Zahnersatz usw.) werden nicht bezahlt. Auch für Medikamente müssen teilweise Zuzahlungen erfolgen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, wo bei Erfüllung bestimmter Kriterien die Zuzahlungen wegfallen können. Geringverdienende Familienangehörige und Kinder ohne Einkommen können in der Gesetzliche Krankenversicherung beitragsfrei über den Hauptverdiener mit versichert werden.

In Deutschland gibt es etwa noch 240 Gesetzliche Krankenversicherungen. Unter Beachtung der Kündigungsfristen (in der Regel 3 Monate) kann der Versicherungsnehmer zwischen diesen Krankenkassen frei wählen. Erfolgt eine Beitragserhöhung, dann entfällt die Kündigungsfrist. Einige Gesetzliche Krankenversicherungen sind für bestimmte Berufsgruppen zugeschnitten (Landwirtschaft, Seefahrer) und manche sind nur regional vertreten. Wer als Arbeitnehmer oder Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bzw. anderen Berufsgruppen angehört, kann sich privat Krankenversichern.

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu dem Thema Private Krankenversicherung.

Der Versicherungsbeitrag der Private Krankenversicherungen richtet sich nach dem gewünschten Tarif, dem Alter und Geschlecht des Versicherers, sowie dem Gesundheitszustand. Mit jedem Antrag ist ein Gesundheitsbogen auszufüllen. Bei Arbeitnehmern zahlt auch hier der Arbeitgeber ca. 50 % dazu.

Die Leistungen der Private Krankenversicherung sind wesentlich umfangreicher als in der GKV. Der Versicherer kann selbst bestimmen, welche Leistungen er abschließen möchte. Von normaler Basisabsicherung mit Zuzahlungen bis zu Sonderleistungen ohne Zuzahlung, oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus, ist alles versicherbar. Auch alternative Behandlungsmethoden können mit eingeschlossen werden.

 

Eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen ist in der Private Krankenversicherung nicht möglich. Jeder Versicherer muss einen eigenen Vertrag abschließen und dafür Beiträge zahlen. Da das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers einen großen Einfluss auf die Beitragshöhe hat, sollte die Wahl zur Private Kranken-versicherung schon in jungen Jahren erfolgen. Auch gesundheitliche Risiken gibt es bei jüngeren Personen kaum.

Bei gleicher Absicherung kann die Beitragshöhe zwischen den einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich sein. Ein Versicherungsvergleich ist unbedingt zu empfehlen. Sehr einfach und bequem ist das von zu Hause am Computer möglich. In der entsprechenden Tabelle werden die gewünschten Daten eingetragen und die günstigsten Anbieter sind sofort aufgelistet.

Der Wechsel zwischen den Private Krankenversicherungen ist bei Beachtung der Kündigungsfrist problemlos möglich. Er sollte genau geprüft werden, weil beim Wechsel das neue höhere Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Risiken zu einem höheren Beitrag führen können.

Auch der Wechsel von der Gesetzliche Krankenversicherung zur Private Krankenversicherung ist bei Erfüllung der Kriterien immer möglich. Ein umgekehrter Wechsel zur Gesetzliche Krankenversicherung ist bis 55 Jahre kaum noch und darüber überhaupt nicht mehr möglich. Die PKV sind verpflichtet bei Problemen Basistarife anzubieten, wo die Leistungen ähnlich sind wie in der Gesetzliche Krankenversicherung sind.

Mitglieder von Gesetzliche Krankenversicherung können über private Krankenzusatzversicherungen ähnliche Leistungen erhalten wie Privatpatienten. Viele Gesetzliche Krankenkassen bieten heute entsprechende private Zusatztarife der Private Krankenversicherung mit an. Das sollte besonders für teuere Zuzahlungen (Brille, Zahnersatz) in jungen Jahren geprüft werden. Hier noch ein Tipp für alle Jobsuchenden diesen Bereiches: http://www.stellenangebote-forum.de

 

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